Krankenkassen

Meine Leistungen sind anerkannt bei den meisten Zusatzversicherungen.

EMR-Qualitätslabel

P331661

ZSR Nr.

ErfahrungsMedizinisches Register
NVS-QualitätslabelU491640Naturärzte Vereinigung der Schweiz

Da jede Krankenkasse individuell den Stunden-Ansatz sowie den jährlichen Maximalbetrag für die Übernahme von Therapien qualifizierter Therapeuten bestimmt, ist jeder Patient/die Patientin vor Therapiebeginn aufgefordert abzuklären, ob er/sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt bzw. inwiefern diese die Kosten der Therapie übernimmt.

Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse das Folgende ab:

  1. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung?
  2. Nennen Sie meinen Namen | Claudia Sacher
    Nennen Sie meine ZSR Nr. P331661
  3. Welchen Betrag wird pro Therapiestunde übernommen?
    Der Betrag liegt i.d.R. zwischen 75% - 90%
  4. Welcher maximale Betrag pro Jahr wird an die Kosten der Therapie übernommen?
    Der Betrag liegt i.d.R. zwischen CHF 1'000.- bis CHF 10'000.-
  5. Haben Sie einen Selbstbehalt (Franchise) auf der Zusatzversicherung?

Die meisten Zusatzversicherungen decken ca. 75% bis 90% der Kosten. Aus der Grundversicherung werden keine Leistungen übernommen.