Krankenkassen

 

Meine Leistungen sind anerkannt bei den meisten Zusatzversicherungen.

EMR-Qualitätslabel
 

P331661

ErfahrungsMedizinisches Register (ZSR Nr.)
NVS-QualitätslabelU491640Naturärzte Vereinigung der Schweiz

 

Da jede Krankenkasse den Stunden-Ansatz sowie den jährlichen Maximalbetrag für die Übernahme von naturheilkundlichen Therapien qualifizierter Therapeuten bestimmt, ist jeder Patient/die Patientin vor Therapiebeginn gebeten abzuklären, ob er/sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt bzw. inwiefern diese die Kosten meiner Therapien übernimmt.

 

Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse das Folgende ab:

  1. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung?
  2. Nennen Sie meinen Namen | Claudia Sacher Knobel
    Nennen Sie meine ZSR Nr. P331661
  3. Welchen Betrag wird pro Therapiestunde übernommen?
    Der Betrag liegt i.d.R. zwischen 75% - 90%
  4. Welcher maximale Betrag pro Jahr wird an die Kosten der Therapie übernommen?
    Der Betrag liegt i.d.R. zwischen CHF 1'000.- bis CHF 10'000.-
  5. Haben Sie einen Selbstbehalt (Franchise) auf der Zusatzversicherung?

 

Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. 75% bis 90% meiner Therapiekosten.
Aus der Grundversicherung werden keine Leistungen übernommen.